Ausbildung nach dem neuen Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)

Der Führerschein mit der sich der überwiegende Teil der Berufskraftfahrer bisher noch qualifiziert, reicht nicht mehr aus. Denn nach der EU-Berufskraftfahrerrichtlinie müssen alle gewerblichen Lkw-Fahrer/innen eine über die Führerscheinausbildung hinausgehende Grundqualifikation sowie eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen.

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Gruppe der Berufskraftfahrer besser auszubilden und Sie gezielt auf Ihren speziellen Beruf vorzubereiten – und das europaweit. Gleichzeitig wird damit auch das Berufsbild und Image des Berufskraftfahrers in der Öffentlichkeit aufgewertet.

Von den Regelungen betroffen sind Fahrer/innen von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr. Auch „alte Hasen“, die aufgrund der Übergangsregelung keine Grundqualifikation absolvieren mussten (bei Fahrerlaubniserwerb vor dem 10. September 2008 bzw. 2009), müssen spätestens bis zum 10.09.2013 (Personenverkehr)* bzw. bis zum 10.09.2014 (Güterverkehr)* an einer Weiterbildungsschulung teilgenommen haben. Danach ist die Weiterbildung alle fünf Jahre zu wiederholen.

Sie besteht aus 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die innerhalb dieser 5 Jahre frei auf mehrere „Blöcke“ aufgeteilt werden können. Ein einzelner Block muss jedoch mindestens 7 Stunden umfassen (5 x 7 Stunden).

Unsere nächsten Weiterbildungstermine:

 1. Halbjahr 20212. Halbjahr 2021
Modul 1 ECO-Training13.03.2021 
Modul 2 (Sozial)Vorschriften17.04.2021 
Modul 3 Sicherheit im Fokus 02.10.2021
Modul 4 Der Kunde im Mittelpunkt 13.11.2021
Modul 5 Ladungssicherung 18.12.2021

Da es sich bei den oben genannten um geplante Termine handelt, behalten wir uns bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl eine Absage, oder benennen eines neuen Termins vor.